Beschreibung
Ausbildungsnachweis
Auflage: 2010. 56 Seiten. Geheftet
Nach § 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Informationselektroniker/ Informationselektronikerin
Die Führung eines Berichtsheftes während der Ausbildung bzw. Umschulung ist nach § 6 Berufsbildungsgesetz Pflicht.Die Führung und Vorlage des Berichtsheftes ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Inhalt: – Schnellhefter mit Geleitwort des ZVEH – Anleitung zur Führung des Ausbildungsnachweises – Bildzeichen der Elektrotechnik – Ausbildungsverordnung – 56 Wochenblätter
Erscheinungsjahr:2010